Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge, Gebühren und Umlagen.
1.2.
Die Beiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt, die Gebühren werden vom Vorstand beschlossen. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
§ 2 Höhe der Beiträge und Gebühren
2.1
Der Beitrag beträgt monatlich für:
2.1.1.
aktive Mitgliedschaft mit Teilnahme am Kursbetrieb
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft,
Teilnahme an einem Tanzkurs / Tanzkreis
(Mitgliedsart: AK)
oder der Formation (Mitgliedsart: AF)
und Teilnahme am Basic-Training
29,00 EUR
2.1.2.
ermäßigte, aktive Mitgliedschaft wie 2.1.1.für Auszubildende/SchülerInnen/StudentInnen/RentnerInnen/
Arbeitslose/Schwerbehinderte (Mitgliedsart: AE)
21,00 EUR
2.1.3.
aktive Mitgliedschaft ohne Teilnahme am Kursbetrieb
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft
und die Teilnahme am Basic-Training (Mitgliedsart: AB)
15,00 EUR
2.1.4.
passive Mitgliedschaft
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft
und keine Teilnahme an Kursen/Formation/Basic-Training(Mitgliedsart: P)
9,00 EUR
2.2.
Die jeweils aktuelle Bescheinigung für eine Ermäßigung ist unaufgefordert einzureichen.
2.3.
Ein Wechsel vom aktiven zum passiven Status ist gegenüber dem Vorstand durch schriftliche Mitteilung spätestens 6 Wochen zum Quartalsende anzuzeigen.
2.4.
Ein Wechsel vom passiven in den aktiven Status ist erst nach Ablauf von 3 Monaten als passives Mitglied möglich.
2.5.
aktive Mitglieder mit den Mitgliedsarten AK, AF, AE können mit schriftlicher Anmeldung Zusatzkurse belegen, die mit 3,00 EUR pro 60 Min. bzw. 4,50 EUR pro 90 Min. quartalsweise erhoben/eingezogen werden.
2.6.
Gäste/Nichtmitglieder können am Kursbetrieb teilnehmen gegen eine Kursgebühr, die sich auf der Basis von 8,00 EUR pro 60 Min. bzw. 12,00 EUR pro 90 Min. errechnet. Gäste dürfen beim Basic-Training max. 3 x schnuppern für 5,00 EUR pro Mal und Person.
§ 3 Zahlungsweise
3.1.
Die Beiträge werden vom Verein im Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu unterhalten, bei dem das Lastschriftverfahren angewendet werden kann.
3.2.
Befreiungen vom Einzug durch das Lastschriftverfahren sind nur durch gesonderte Genehmigung des Vorstandes möglich.
3.3.
Über Beitragsermäßigungen oder -stundungen entscheidet der Vorstand in Einzelfall.
Beitrags- und Gebührenordung
§ 1 Allgemeines
§ 2 Höhe der Beiträge und Gebühren
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft,
Teilnahme an einem Tanzkurs / Tanzkreis
(Mitgliedsart: AK)
oder der Formation (Mitgliedsart: AF)
und Teilnahme am Basic-Training
Arbeitslose/Schwerbehinderte (Mitgliedsart: AE)
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft
und die Teilnahme am Basic-Training (Mitgliedsart: AB)
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft
und keine Teilnahme an Kursen/Formation/Basic-Training (Mitgliedsart: P)
§ 3 Zahlungsweise