Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags-und Gebührenordnung ab 1.8.2023

§ 1 Allgemeines

1.1. Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge, Gebühren und Umlagen.
1.2. Die Beiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt, die Gebühren werden vom Vorstand beschlossen. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

§ 2 Höhe der Beiträge und Gebühren

2.1 Der Beitrag beträgt monatlich für:
2.1.1. aktive Mitgliedschaft mit Teilnahme am Kursbetrieb
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft,
Teilnahme an einem Tanzkurs / Tanzkreis
(Mitgliedsart: AK)
oder der Formation   (Mitgliedsart: AF)
und Teilnahme am Basic-Training
38,50 EUR
2.1.2. ermäßigte, aktive Mitgliedschaft
wie 2.1.1.für Auszubildende/SchülerInnen/StudentInnen/RentnerInnen/
Arbeitslose/Schwerbehinderte   (Mitgliedsart: AE)
27,50 EUR
2.1.3. aktive Mitgliedschaft ohne Teilnahme am Kursbetrieb
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft
und die Teilnahme am Basic-Training (Mitgliedsart: AB)
20,00 EUR
2.1.4. passive Mitgliedschaft
Dieser Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Mitgliedschaft
und keine Teilnahme an Kursen/Formation/Basic-Training (Mitgliedsart: P)
10,00 EUR
2.1.5. Kombi-Mitgliedschaft
wie 2.1.1. für Personen die bereits in einem anderen schwul-lesbischen Verein in Düsseldorf Mitglied sind   (Mitgliedsart: KO)
20,00 EUR
2.2. Die jeweils aktuelle Bescheinigung für eine Ermäßigung ist unaufgefordert einzureichen.
2.3. Ein Wechsel vom aktiven zum passiven Status ist gegenüber dem Vorstand durch schriftliche Mitteilung spätestens 6 Wochen zum Quartalsende anzuzeigen.
2.4. Ein Wechsel vom passiven in den aktiven Status ist erst nach Ablauf von 3 Monaten als passives Mitglied möglich.
2.5. aktive Mitglieder mit den Mitgliedsarten AK, AF, AE können mit schriftlicher Anmeldung Zusatzkurse belegen, die mit 5,00 EUR pro 60 Min. bzw. 7,50 EUR pro 90 Min. quartalsweise erhoben/eingezogen werden.
2.6. Gäste/Nichtmitglieder können am Kursbetrieb teilnehmen gegen eine Kursgebühr, die sich für Anfängerkurse auf der Basis von 10,00 EUR pro 60 Min. bzw. 15,00 EUR pro 90 Min. errechnet. Die Kursgebühr für alle anderen Kurse beträgt 14,00 EUR pro 60 Min. bzw. 21,00 EUR pro 90 Min. Gäste dürfen beim Basic-Training max. 3 x schnuppern für 5,00 EUR pro Mal und Person.
2.7. Bei Abschluss einer Mitgliedschaft wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Diese ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Aufnahmebestätigung sowie des Mitgliedsausweises auf unser Konto zu überweisen.

§ 3 Zahlungsweise

3.1. Die Beiträge sind von den Mitgliedern – bevorzugt per Dauerauftrag – bis zum 10. des betreffenden Monats auf das Vereinskonto zu überweisen.
3.2. Gebühren für Zusatzkurse sowie Kursgebühren von Gästen sind nach Rechnungsstellung durch den Verein in angegebener Frist auf das Vereinskonto zu überweisen.
3.3. Über Beitragsermäßigungen oder -stundungen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.